Garantiezeugnis
Sie haben sich für eine Terrassenüberdachung von FröMa-Dach
mit einer Polyclear-Mehrfachstegplatte aus Polycarbonat oder einer VSG-Glaseindeckung entschieden.
Wir können jeder Polyclear 16 mm Stegplatte eine Garantie auf Lichtdurchlässigkeit, Hagelwiderstand und Elastizität gewähren, weil diese aus ausgewählten Rohstoffen gefertigt ist und ein Herstellungsverfahren angewendet wird, dass strengsten Normen entspricht.
1. Die Stegplatten bedürfen mindestens einer zweimaligen Reinigung/Jahr. Hierbei ist nur klares Wasser zu verwenden. Auch im Bereich der Tropfkante (auch von unten) um durch die Feuchtigkeit Pilzbildung zu vermeiden. Bei der Reinigung empfiehlt es sich mit einem Teleskopschwamm zu arbeiten, um eine oberseitige Beschädigung der Platten zu vermeiden. In gar keinem Fall mit dem Hochdruckreiniger arbeiten.
2. Die Lichtdurchlässigkeit beträgt minimal 96 % des Lichtdurchlässigkeitswertes nach 10 Jahren (Din 5036) Hagelwiderstand: Die Platten haben einen extrem hohen Hagelwiderstand (4,5g a`21 m/s = 1 Joule). Bei Beschädigungen durch Hagel mit einem darunter liegendem Wert, ist der Nachweis vom Kunden zu erbringen. Elastizität. Der Plastizitätsmodulus bleibt erhalten bis wenigstens 2 100 Mpa., bestimmt durch ISO 527. Die Bildung von Kondensat ist physikalisch bedingt, normal und berechtigt nicht zur Reklamation. Auch bei Seitenteilen. Glas ist sehr widerstandsfähig, gilt aber nicht als hagelfest.
3. Unsere Garantiepflicht deckt keine Folgeschäden. Bei Austausch sind grundsätzlich Material- nicht aber Lohnkosten abgedeckt.
3a. Dunkle Dächer dehnen sich bei Wärmeaufnahme etwas aus. Insbesondere Sonnenschutzplatten, aufgrund der Materialbeschaffenheit, nicht. Es kommt daher zu leichtem Spannungsknacken, da die Platten zwischen Gummidichtungen liegen. Es tritt hierbei jedoch keine Beschädigung am Dach auf.
4. Damit der Kunde Anspruch auf die Garantie erheben könnte, sollen den nachstehenden Forderungen mit der Rechtsfolge der Nichtigkeit entsprochen werden:
- der Kunde muss mittels begründetem Einschreiben seinen Anspruch auf Garantie umgehend nach entdecken des Schadens melden.
- wir benötigen 1 Musterstück der beschädigten Platte in der Größe ca. 100 x 100 cm. Diese wird dann von einem bei AG-Plastics – Labor untersucht. Das Untersuchungsergebnis ist rechtsverbindlich. Die Kosten für die Untersuchung gehen zu Lasten von AG-Plastic. Sollte der Anspruch grundlos sein, werden diese Kosten dem Kunden von AG-Plastic in Rechnung gestellt.
5. Jeder Anspruch auf Garantie verfällt von Rechts wegen :
- bei Änderung oder Reparatur des Daches durch Dritte
wenn die Montage/Änderungen nicht nach unseren Vorgaben bzw. den Vor- bzw. Freigaben des Herstellers erfolgte. - wenn die gelieferten Produkte nicht der halbjährlichen Prüfung bzw. Pflege erfolgten.
6. Garantien des Daches - auf Dachkonstruktion incl. Platten 5 Jahre
- auf Seitenteile (Kondensatbildung siehe Pos.2) 2 Jahre
- Dichtigkeit Wandplatte 1 Jahr
- Dichtigkeit zu Nachbardächern (wenn nicht berechnet) keine (sonst 2 Jahre)
- Dichtigkeit Balkons, Schieferverkleidungen, Fassaden / Garagen / Nachbarseiten keine
Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass wir kein Dachdeckerbetrieb sind. Wir dichten diese Problemzonen unentgeltlich mit unseren Mitteln ab, können hierauf aber keine Garantie geben. In den meisten Fällen sind diese Stellen auch dicht, wenn aber nicht, müssten Sie einen Dachdeckerbetrieb mit der professionellen Abdichtung beauftragen.
7. Die Dachneigung sollte 10° (18 cm/m) betragen. Der Plattenhersteller gibt bis zu 6° Neigung Garantie. Also bei flacheren Dächern eingeschränkte Garantie, bzw. erhöhter Reinigungsaufwand.
8. In allen anderen Fällen wird gemäß den Richtlinien der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vorgegangen.
9. Reklamationen sind grundsätzlich umgehend schriftlich mitzuteilen. Mängel können bis 7 Tage nach Dachübergabe schriftlich gemeldet werden. Danach können wir leider keine Mängelanzeigen mehr berücksichtigen.
Gerichtsort ist Heinsberg